B
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
Anhängerregelung
BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
B196
Schlüsselzahl zur Erweiterung der Klasse B zur Berechtigung der Klasse A1
Voraussetzung für B 196 ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Keine Fahrprüfung, Fahrlehrer muss Nachweis einer durchgeführten Fahrschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten besteht (vier in Theorie und fünf in Praxis).
Eine Erweiterung auf Motorräder der Fahrerlaubnisklassen A2 oder A ist nicht möglich, dafür ist die komplette Ausbildung mit Theorie, Praxis und anschließender Prüfung Voraussetzung.
Die B196 hat nur in Deutschland Gültigkeit.
B197 Automatik
Schlüsselzahl für Automatikführerschein
Ab dem 01.04.2021 ist erlaubt, dass der Führerschein auf einem Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe gültig ist.
Voraussetzung mindestens 10 Stunden a 45 Minuten praktische Ausbildung auf einem Ausbildungsfahrzeug mit Schaltgetriebe. Anschließender 15-minütiger Test mit Fahrlehrer, aber keine Prüfung.
Diese Befähigung gilt auch im europäischen Ausland.